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3. Judikaturbeispiele (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

3584a
In der ö Jud sind folgende E zum Risikoausschluss „Verstoß beim Zahlungsakt“ ergangen:

Der Ausschlussgrund „Verstoß beim Zahlungsakt“ liegt vor, wenn „Fehlüberweisungen“ an eine „unberechtigte“ Person erfolgen.54375437OGH 7 Ob 27/94 VersE 1621, 7 Ob 3/92 VersE 1528. Gleiches gilt, wenn ein überhöhter Betrag ausbezahlt wird („Überzahlung“).54385438OGH VersR 1995, 1215; Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 E Rz 51.

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