Risikoausschluss „Verstoß beim Zahlungsakt“
Risikoausschluss „Zusage/Haftungserweiterung“
Gemäß Art 4 I Z 6 AVBV (für Rechtsanwälte) sind Haftpflichtansprüche aus Pflichtverletzungen wegen „Verstoßes beim Zahlungsakt“ sowie wegen „Fehlbeträgen durch die Kassenführung“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.5421