IZm dem Risikoausschluss „haftungsverschärfende Haftungszusagen“ finden sich in den AVB der Berufshaftpflichtversicherung tw Risikowiedereinschlüsse. Dies gilt etwa für Immobilientreuhänder und Notare. Hierbei handelt es sich um sog „Vertragshaftungsklauseln“, die einen deckungsverschaffenden (konstitutiven) Charakter aufweisen (vgl dazu im Detail oben Kapitel IV Rz 1457).
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