Ein unternehmerisches Haftpflichtrisiko kann sich bei fehlerhaftem Versicherungsmanagement realisieren, wenn durch verfehlten Abschluss oder Nichtabschluss bzw durch nicht ausreichende Aufrechterhaltung eines risikoadäquaten Versicherungsschutzes Vermögensdrittschäden eintreten. Versicherungsmanagement ist unzweifelhaft Geschäftsleiterpflicht und unternehmerische Managementaufgabe5398 (vgl dazu bereits oben Kapitel VI Rz 1709). Insofern überrascht es nicht, dass viele AVB der Berufshaftpflichtversicherung analog zu älteren D&O-Bedingungswerken einen „Versicherungsausschluss“ enthalten.5399
