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1. Definition und Anwendungsbereich (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

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Ein unternehmerisches Haftpflichtrisiko kann sich bei fehlerhaftem Versicherungsmanagement realisieren, wenn durch verfehlten Abschluss oder Nichtabschluss bzw durch nicht ausreichende Aufrechterhaltung eines risikoadäquaten Versicherungsschutzes Vermögensdrittschäden eintreten. Versicherungsmanagement ist unzweifelhaft Geschäftsleiterpflicht und unternehmerische Managementaufgabe53985398 Lange, D&O-Versicherung § 11 Rz 100. (vgl dazu bereits oben Kapitel VI Rz 1709). Insofern überrascht es nicht, dass viele AVB der Berufshaftpflichtversicherung analog zu älteren D&O-Bedingungswerken einen „Versicherungsausschluss“ enthalten.53995399Zum Versicherungsausschluss in der Berufshaftpflichtversicherung Völkl/Völkl, Beraterhaftung2 Rz 6/79; Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 E Rz 128–129; zum Versicherungsausschluss in der D&O-Versicherung vgl Lange, D&O-Versicherung § 11 Rz 99–100; Gruber/Mitterlechner/Wax, § 7 Rz 14–16; Ihlas, D&O2 543–545; Beckmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch3 § 38 125; Haehling von Lanzenauer in Looschelders/Pohlmann, VVG3 D&O-Versicherung Rz 155; Olbrich, D&O-Versicherung2 186–187.

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