a) Allgemeines
Aufsichtsratsklausel, Abgrenzung zum D&O-Ausschluss, Wirkung
Organ
AVB der Berufshaftpflichtversicherung rechts- und wirtschaftsberatender Berufe enthalten ua sog „Aufsichtsrats- und Beiratsklauseln“. Diese Klauseln sind ein Versuch, die schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen (versicherter) beruflicher und (nicht versicherter) organschaftlicher Tätigkeit deckungsklarstellend und/oder ggfls deckungserweiternd in den Griff zu bekommen. Zudem sind sie (wie im Fall der Mitversicherung der Notgeschäftsführung) auchSeite 1274
