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6. Aufsichtsrats- und Beiratsklausel (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Allgemeines

Aufsichtsratsklausel, Abgrenzung zum D&O-Ausschluss, Wirkung

Organ

3537
AVB der Berufshaftpflichtversicherung rechts- und wirtschaftsberatender Berufe enthalten ua sog „Aufsichtsrats- und Beiratsklauseln“. Diese Klauseln sind ein Versuch, die schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen (versicherter) beruflicher und (nicht versicherter) organschaftlicher Tätigkeit deckungsklarstellend und/oder ggfls deckungserweiternd in den Griff zu bekommen. Zudem sind sie (wie im Fall der Mitversicherung der Notgeschäftsführung) auch

Seite 1274

ein Versuch, einen Teilausschnitt einer rein organschaftlichen Verantwortung im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung zu bringen.

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