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3. Abgrenzung von beruflicher Tätigkeit und Organtätigkeit (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Organ

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Neben der Frage, ob dem D&O- bzw Organtätigkeitsausschluss konstitutive oder deklarative Funktion zukommt, stellt sich die Frage, wann die konkret ausgeübte Tätigkeit (noch) eine berufliche oder (schon) eine organschaftliche

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ist. Von der Beantwortung dieser Frage hängt naturgemäß die „Reichweite“ des D&O- und Organtätigkeitsausschlusses ab.53185318 Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 4 Rz 33 ff (35), spricht idZ vom „Eingreifen des Ausschlusses“; s auch Finkel/Seitz in Seitz/Finkel/Klimke, D&O-Versicherung Einf Rz 93, die idZ von komplexen Abgrenzungsfragen in der Praxis sprechen, die sich einer schematischen Beurteilung verschließen.

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