Gem Art 4 I Z 5 AVBV ist die Tätigkeit als „Mitglied eines Vorstandskollegiums“ von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Tätigkeit als „Mitglied eines Verwaltungsratskollegiums“. Ein wörtlicher Bezug zur Tätigkeit als
Geschäftsführer fehlt.