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2. Definition und Anwendungsbereich (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) AVBV

3479
Gemäß Art 4 I Z 5 AVBV (ua für Rechtsanwälte) bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche „aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Mitglied eines Vorstands-, Verwaltungs- oder Aufsichtskollegiums, Leiter, Syndikus oder Angestellter privater Unternehmungen, Vereine und Verbände“.52995299Vgl zu diesem Risikoausschluss auch Völkl/Völkl, Beraterhaftung2 Rz 6/60 ff; Fenyves/Koban, AVB5 39. Ein gleichlautender Risikoausschluss findet sich auch in Art 4 Z 1.5 ABVN (für Notare)53005300 Fenyves/Koban, AVB5 52. sowie in Art 4 Z 1.5 ABVU (für Unternehmensberater).53015301 Fenyves/Koban, AVB5 57. Die Tätigkeit als Stiftungsvorstand wird vom AVBV-Risikoausschluss (mangels Erstreckung des D&O-Ausschlusses auf „Unternehmen welcher Art auch immer“) nicht ausdrücklich erfasst (gleichwohl bleibt diese Tätigkeit grds vom Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung ausgenommen, s Rz 3486).

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