vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. Schutzzweck der verletzten Pflicht (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Schutzzweck der verletzten Norm

wissentliche Pflichtverletzung

3354
Neben dem Erfordernis einer kausalen Pflichtverletzung ist für den Anwendungsbereich der Pflichtwidrigkeitsklausel (analog dem allgemeinen Rechtswidrigkeitszusammenhang im Haftpflichtrecht) der Schutzzweck der verletzten Norm zu beachten.51135113So zutr Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 4 Rz 72. Besteht der Schutzzweck der verletzten Pflicht darin, gerade eine Haftung gegenüber dem geschädigten Dritten zu vermeiden, und wirkt die Pflichtverletzung von ihrem Schutzzweck her gesehen haftungskausal, ist eine wissentliche Verletzung gegen derartige Pflichten deckungsvernichtend.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte