a) Wissentlich/Bewusst/Vorsätzlich
Einige Pflichtwidrigkeitsklauseln gehen vom Erfordernis einer „wissentlichen“ Pflichtverletzung aus (so Art 4 I Z 3 AVBV); andere wiederum vom Erfordernis einer „bewussten“ Pflichtverletzung (so Art 8 Z 3.2 ABHV). Im Ergebnis ist das Gleiche gemeint.5076Positive Kenntnis von einem Pflichtenverstoß
