2.4.1. Allgemeines
Die Einleitung des Markeneintragungsverfahrens erfolgt mit der Anmeldung der Marke zur Registrierung beim Patentamt (vgl unten 2.4.2.). Nach Vornahme der Markenanmeldung erfolgt eine Formalprüfung der Anmeldung (vgl unten 2.4.3.), sodann im Regelfall die Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche (vgl unten 2.4.4.), die Vornahme der Gesetzmäßigkeitsprüfung (vgl unten 2.4.5.) und nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Verfahrensschritte – die durchschnittlich drei Monate in Anspruch nehmen – schließlich die Eintragung bzw Registrierung im Markenregister und die Veröffentlichung im Österreichischen Markenanzeiger (vgl unten 2.4.6.).
