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Altstadterhaltung und Stadterhaltung im Spannungsfeld einer „bipolaren“ Politik

Brunnbauer1. AuflApril 2022

Im Vorwort zur Publikation „Schutzzonenverzeichnis der rechtskräftigen Schutzzonen von Wien“ formulierte Dr. Hannes Swoboda, Amtsführender Stadtrat für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehr: „Aber gerade in der Phase, wie wir sie jetzt erleben, in der ein immer stärker werdender Druck aus dem Dienstleistungsbereich auf ganze Wohnviertel und Bezirke spürbar wird, müssen wir sozusagen bipolar vorgehen.“3535Erstellt von der MA 19, Magistrat der Stadt Wien, Wien 1992, ohne Paginierung. Was besagt diese seltsame Formulierung im Klartext? Man wird nicht komplett fehlgehen, wenn man darin den zumindest teilweise fehlenden Willen des verantwortlichen Politikers sieht, den in der Altstadtnovelle

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1972 formulierten Auftrag zu Schutz und Erhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen in Schutzzonen zu erfüllen und Abbrüche sowie Veränderungen in nur eng begrenzten Ausnahmen zuzulassen.

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