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2. Finanzstrafrecht

Steinwendner/Becker6. AuflJuli 2024

Wen kann das Finanzstrafverfahren treffen?

Das Finanzstrafverfahren berührt nicht nur Funktionäre sondern für finanzstrafrechtliche Tatbestände seit 1. 1. 2006 auch den Verein.

Beachte:

Der Obmann oder Kassier darf sich nicht auf Angestellte verlassen. Er hat die ordnungsgemäße Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten zu überwachen und zu kontrollieren (Überwachungsverschulden).

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