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3. Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung

Steinwendner/Becker6. AuflJuli 2024

3.1. Allgemeines

Ein Verstoß gegen das Strafrecht das Staates führt als Rechtsfolge zu einer Bestrafung durch das Strafgericht oder durch die Verwaltungsstrafbehörde (im Wesentlichen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen), während die zivilrechtliche Haftung zu einem Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger führt, zum Beispiel auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes oder Geldersatz des materiellen Schadens.

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