3.1. Allgemeines
Ein Verstoß gegen das Strafrecht das Staates führt als Rechtsfolge zu einer Bestrafung durch das Strafgericht oder durch die Verwaltungsstrafbehörde (im Wesentlichen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen), während die zivilrechtliche Haftung zu einem Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger führt, zum Beispiel auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes oder Geldersatz des materiellen Schadens.

