Wer haftet für Abgabenschulden?
Nur vertretungsbefugte Vereinsorgane (Mitglieder des Leitungsorgans) oder faktische Vertreter haften für Abgabenschulden des Vereins. Sind Organe nicht durch die Vereinsstatuten zur Vertretung befugt, so können sie daher nicht zur Haftung herangezogen werden (Rz 799).

