vorheriges Dokument
nächstes Dokument

20.6. Haftung (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

20.6.1. Allgemein

20/14
In Liechtenstein gelten die in den meisten Jurisdiktionen geforderten Haftungsvoraussetzungen: (1) Eintritt eines Schadens, (2) Rechts- bzw Pflichtwidrigkeit, (3) Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden sowie (4) Verschulden des Stiftungsrats(-mitglieds).19401940Im Detail siehe zB Jakob, Die liechtensteinische Stiftung, 147 ff; Öhri, Die Grundlagen der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der mit der Verwaltung und Geschäftsführung einer AG, Anstalt oder Stiftung betrauten Organe, LJZ 2007, 100; Schwärzler/Wagner, Verantwortlichkeit im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht, liechtensteinjournal 2012, 38.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!