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21. Rechnungslegung und Umfang der Stiftungsprüfung (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

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Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung von Stiftungen in Liechtenstein sind nicht so strikt wie jene in § 18 PSG.19631963Im Detail siehe zB Hosp, Die neuen Kontrollmechanismen im Liechtensteinischen Stiftungsrecht und deren Bedeutung für Stiftungen mit Stiftern und/oder Begünstigten aus Österreich, ZfS 2009, 77 ff. Konkret schreibt der Gesetzgeber Folgendes vor:

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