Voraussetzung für eine gewerbsmäßige Tätigkeit nach § 1 Gewerbeordnung (GewO) ist, dass eine Tätigkeit
selbstständig,regelmäßig undVoraussetzung für eine gewerbsmäßige Tätigkeit nach § 1 Gewerbeordnung (GewO) ist, dass eine Tätigkeit
selbstständig,regelmäßig und