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2. Fallbeispiele für Verköstigung der Mitglieder und Gäste

Steinwendner/Becker6. AuflJuli 2024

Beispiel:

Geselligkeitsvereine und Jugendclubs bedürfen keiner Gewerbeberechtigung, wenn die Mitglieder im Rahmen ihrer Zusammenkünfte in einfacher Weise mit Speis und Trank versorgt werden.

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