Beispiel:
Geselligkeitsvereine und Jugendclubs bedürfen keiner Gewerbeberechtigung, wenn die Mitglieder im Rahmen ihrer Zusammenkünfte in einfacher Weise mit Speis und Trank versorgt werden.
Beispiel:
Geselligkeitsvereine und Jugendclubs bedürfen keiner Gewerbeberechtigung, wenn die Mitglieder im Rahmen ihrer Zusammenkünfte in einfacher Weise mit Speis und Trank versorgt werden.
