Normen
9 ObA 55/07i | OGH | 08.08.2007 |
9 ObA 1/10b | OGH | 03.03.2010 |
Vgl; Beisatz: Einem Arbeitnehmer, der entgegen dem aus § 3 AVRAG hervorgehenden Kündigungsverbot im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gekündigt wurde, steht ein Wahlrecht dahin zu, dass er, statt auf der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer des Betriebs zu bestehen, die Beendigung akzeptiert und im Falle der frist- oder terminwidrigen Kündigung die Kündigungsentschädigung begehrt. (T1) |
8 ObA 10/16b | OGH | 25.11.2016 |
Auch; Beis wie T1 |
8 ObS 10/20h | OGH | 28.01.2021 |
Vgl; Beisatz: Das Einbringen einer unter anderem Beendigungsansprüche beinhaltenden Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht durch einen Arbeitnehmer ist nicht in jedem Fall als konkludente Ausübung seines Wahlrechts nach § 3 AVRAG anzusehen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall zu ergründen, ob darin eine solche Ausübung liegt. Hier: Ausübung des Wahlrechts aufgrund von Verschleierung von Betriebsübergängen verneint. (T2) |
8 ObS 11/20f | OGH | 28.01.2021 |
Vgl; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20070808_OGH0002_009OBA00055_07I0000_001
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