Normen
AZG §40
GewO 1859 §82 litf
9 ObA 51/87 | OGH | 02.09.1987 |
9 ObA 156/99b | OGH | 13.10.1999 |
nur: Für den Inhalt der Arbeitspflicht ist primär die Einzelvereinbarung maßgebend und es kann auch die Arbeitszeit individuell gestaltet werden. (T1) Beisatz: Innerhalb des durch den Arbeitsvertrag vorgegebenen Rahmens wird die Arbeitspflicht durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers konkretisiert. (T2) |
9 ObA 348/00t | OGH | 14.02.2001 |
nur: Für den Inhalt der Arbeitspflicht ist primär die Einzelvereinbarung maßgebend. Als pflichtgemäße Arbeitszeit ist nur jene anzusehen, zu der sich der Arbeitnehmer verpflichtet hat. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_009OBA00051_8700000_001
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