OGH 8Ob268/68 (RS0015352)

OGH8Ob268/6819.11.2024

Rechtssatz

Das Zerreißen eines Testaments als Ergebnis einer durch Wahnvorstellungen krankhaft veränderten Willensbildung stellt daher keinen gültigen Widerruf dar.

Normen

ABGB §717

8 Ob 268/68OGH26.11.1968

Veröff: NZ 1969,188

2 Ob 168/24fOGH19.11.2024

vgl; Beisatz: Für einen Widerruf braucht es gemäß § 718 ABGB grundsätzlich die Testierfähigkeit des Erblassers, das hat auch für einen stillschweigenden Widerruf zu gelten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19681126_OGH0002_0080OB00268_6800000_001

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