7 Ob 652/92 | OGH | 10.12.1992 |
Veröff: EvBl 1993/100 S 425 |
3 Ob 164/00i | OGH | 29.01.2001 |
Vgl aber; Beisatz: War die Unzuständigkeitseinrede eindeutig Gegenstand der Verhandlung, wurde dem Rechtsanwalt zweifellos im Sinn des § 182 Abs 2 ZPO Gelegenheit gegeben, einen Überweisungsantrag zu stellen, beziehungsweise hatte er diese Gelegenheit iSd geringfügig anderen Wortlauts des § 230a ZPO. (T1) |
9 Ob 64/01d | OGH | 23.05.2001 |
Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Das Gericht ist nicht verpflichtet, den anwaltlich vertretenen Kläger zur Stellung eines Überweisungsantrages gemäß § 261 Abs 6 ZPO anzuleiten. Es käme einer Parteilichkeit nahe und einer nicht beabsichtigten Bevormundung der rechtskundigen Rechtsanwaltschaft gleich, würde man für derartig grundlegende zivilprozessuale Vorgangsweisen eine Anleitungspflicht fordern. (T2) |
3 Ob 151/01d | OGH | 19.09.2001 |
Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Dies gilt auch dann, wenn die Verhandlung nicht auf den Zuständigkeitsstreit eingeschränkt wurde. (T3) |
8 Ob 74/01t | OGH | 13.09.2001 |
Vgl aber; Beis wie T2; Beisatz: In Fällen, in denen die Verhandlung ausdrücklich auf die Frage der Zuständigkeit eingeschränkt wird, ist das Gericht nicht verpflichtet, den anwaltlich vertretenen Kläger zur Stellung eines Überweisungsantrages gemäß § 261 Abs 6 ZPO anzuleiten. (T4) |
2 Ob 100/06d | OGH | 18.05.2006 |
Vgl auch; Beis wie T2 |
6 Ob 188/06z | OGH | 31.08.2006 |
Auch; Beisatz: Hier: Die Verhandlung wurde zur Entscheidung über die Zuständigkeit auf unbestimmte Zeit erstreckt. Die Beurteilung, der Klägerin sei durch eine überraschende Aktion des Erstgerichtes die Stellung eines Überweisungsantrags abgeschnitten worden, ist jedenfalls vertretbar. (T5) |
5 Ob 19/15b | OGH | 24.02.2015 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19921210_OGH0002_0070OB00652_9200000_001
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