OGH 7Ob641/89 (RS0011591)

OGH7Ob641/8919.10.1989

Rechtssatz

Durch die Ersitzung können auch unregelmäßige Dienstbarkeiten außerbücherlich erworben werden, notwendig ist aber eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare Rechtsausübung durch die Ersitzungszeit im wesentlich gleichbleibend zu bestimmten Zwecken in bestimmten Umfang.

Normen

ABGB §479
ABGB §1455

7 Ob 641/89OGH19.10.1989
8 Ob 622/91OGH09.04.1992

nur: Durch die Ersitzung können auch unregelmäßige Dienstbarkeiten außerbücherlich erworben werden. (T1) Beisatz: Ebenso können unregelmäßige Servituten durch Rechtsgeschäft erworben werden, wobei bei vertraglicher Einräumung Ersitzung ausscheidet. (T2)

1 Ob 542/93OGH20.04.1993

Auch; Veröff: SZ 66/53

7 Ob 267/04xOGH15.12.2004
2 Ob 252/05fOGH03.11.2005

Auch; Beisatz: Das bloße Setzen von Flugbewegungen und das Hinnehmen dieser Flugbewegungen durch die Anrainer ist aber unzureichend. (T3)

5 Ob 48/19yOGH13.06.2019

Vgl; nur T2

8 Ob 42/22tOGH25.05.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19891019_OGH0002_0070OB00641_8900000_001

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