OGH 7Ob640/92 (RS0047632)

OGH7Ob640/9221.12.1992

Rechtssatz

Findet das Kind nach erfolgter Ausbildung keine Arbeitsmöglichkeit, tritt Selbsterhaltungsfähigkeit nicht ein. Erst nach längerer Zeit wäre eine Verweisung auf Hilfsarbeitertätigkeiten möglich.

Normen

ABGB §140 Cb

7 Ob 640/92OGH21.12.1992
3 Ob 7/97vOGH26.02.1997

Auch; Beisatz: Findet ein Unterhaltsberechtigter nach längerer Zeit der Arbeitssuche keinen seiner Ausbildung adäquaten Arbeitsplatz und ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gering, muss jener auch eine Hilfsarbeitertätigkeit annehmen. (T1) <br/>Veröff: SZ 70/36

3 Ob 270/97wOGH17.09.1997
2 Ob 179/10bOGH27.01.2011

Auch; nur: Findet das Kind nach erfolgter Ausbildung keine Arbeitsmöglichkeit, tritt Selbsterhaltungsfähigkeit nicht ein. (T2)

2 Ob 141/11sOGH15.05.2012

Auch

8 Ob 3/13vOGH04.03.2013

Auch; Auch Beis wie T1

10 Ob 10/15sOGH24.03.2015

Vgl auch

3 Ob 222/17vOGH20.12.2017

nur T2

4 Ob 142/18pOGH25.09.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19921221_OGH0002_0070OB00640_9200000_002

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