Normen
ABGB §1295 Ia7
KO §70 Abs2
6 Ob 156/08x | OGH | 07.08.2008 |
Veröff: SZ 2008/104 |
9 Ob 44/10a | OGH | 28.07.2010 |
nur: Missbräuchlichkeit eines vom Gläubiger gestellten Konkurseröffnungsantrags ist anzunehmen, wenn der Schuldner oder eine andere Person mit dem Konkursantrag ungerechtfertigt unter Druck gesetzt werden oder ein verfahrensfremder Zweck erreicht werden solle. (T1) |
3 Ob 169/12t | OGH | 14.11.2012 |
Vgl; Beisatz: Hier: Anfechtungsklage. (T2) |
6 Ob 57/14x | OGH | 09.10.2014 |
Beisatz: Hier: Unbestrittene und fällige Forderung sowie nach rumänischem Insolvenzrecht rechtmäßiger Konkursantrag in Rumänien. (T3) |
8 Ob 100/14k | OGH | 25.06.2015 |
Vgl auch; Beisatz: Mangelt es an jeglichem Vermögen des Schuldners und ist nicht zu erwarten, dass er ‑ insbesondere durch seine Arbeitstätigkeit ‑ solches im Zuge des Verfahrens erlangt, wird primär an eine offenbar missbräuchliche Inanspruchnahme des Antragsrechts zu denken sein. (T4)<br/>Beisatz: Hier: Keine Ansätze für eine missbräuchliche Antragstellung. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20080807_OGH0002_0060OB00156_08X0000_002
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