OGH 5Ob184/75 (RS0016402)

OGH5Ob184/757.10.1975

Rechtssatz

Es bestehen vorvertragliche Pflichten gegen jedermann, mit dem der Handelnde künftig in geschäftlichen Kontakt treten will; "jedermann" ist zwar nicht jede beliebige Person, aber immerhin jeder potentielle Vertragspartner. Das ist gewiss jeder, der eine Veranstaltung mit Konsumationsmöglichkeit besucht, da vom Veranstalter natürlich erwartet wird, dass er - ob auf eigene oder fremde Rechnung, ist unerheblich - gegen Entgelt die angebotenen Speisen und Getränke konsumiert. Der Veranstalter hat die seiner Verfügung unterliegenden Anlagen, die er seinen Gästen zur Benützung einräumt, in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu halten. Bei eintretenden Schäden ist er dafür beweispflichtig, nicht schuldhaft gehandelt zu haben.

Normen

ABGB §878
ABGB §970
ABGB §1295 IId2
ABGB §1295 IIf7b
ABGB §1298

5 Ob 184/75OGH07.10.1975

Veröff: SZ 48/100 = EvBl 1976/63 S 126

5 Ob 243/75OGH03.02.1976

Auch; nur: Es bestehen vorvertragliche Pflichten gegen jedermann, mit dem der Handelnde künftig in geschäftlichen Kontakt treten will; "jedermann" ist zwar nicht jede beliebige Person, aber immerhin jeder potentielle Vertragspartner. (T1) Veröff: SZ 49/13 = EvBl 1976/193 S 398

5 Ob 535/76OGH11.05.1976

nur: Es bestehen vorvertragliche Pflichten gegen jedermann, mit dem der Handelnde künftig in geschäftlichen Kontakt treten will. Das ist gewiss jeder, der eine Veranstaltung mit Konsumationsmöglichkeit besucht, da vom Veranstalter natürlich erwartet wird, dass er - ob auf eigene oder fremde Rechnung, ist unerheblich - gegen Entgelt die angebotenen Speisen und Getränke konsumiert. (T2); Beisatz: Vorvertraglich Sorgfaltspflicht des Geschäftsinhabers, den Kunden vor Gefahr zu behüten. (T3)

5 Ob 626/76OGH06.07.1976

Ähnlich; nur T2; Veröff: SZ 49/94 = EvBl 1976/282 S 657 = JBl 1977,315

1 Ob 642/78OGH07.07.1978

Beisatz: Verletzung eines Kunden in einem Kaufhaus. (T4) Veröff: SZ 51/110 = EvBl 1979/22 S 72

4 Ob 589/78OGH30.01.1979

Auch; nur T1; Beis wie T4

3 Ob 666/78OGH12.09.1979

Auch; Beisatz: Im Zusammenhang mit der Haftung eines Gastwirtes wegen Verletzung der Schutzpflicht. (T5) Veröff: SZ 52/135

7 Ob 739/80OGH12.02.1981

nur: Der Veranstalter hat die seiner Verfügung unterliegenden Anlagen, die er seinen Gästen zur Benützung einräumt, in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu halten. Bei eintretenden Schäden ist er dafür beweispflichtig, nicht schuldhaft gehandelt zu haben. (T6)

6 Ob 509/82OGH17.02.1982

Auch; nur T1; nur T6; Beisatz: Hier: Vorvertragliche Schutzpflichten des Liftunternehmers, der einen Parkplatz zur Verfügung stellt nicht nur gegenüber den künftigen Vertragspartnern, sondern auch gegenüber dem Lenker des Fahrzeuges, der sie zum Lift brachte. (T7)

8 Ob 225/82OGH02.12.1982

Auch; nur T6; Beisatz: Demgemäß hat auch ein Tankstelleninhaber dafür zu sorgen, dass die Sicherheit im Bereich der für die Kunden zur Verfügung stehenden Tanksäulen gewährleistet ist. (T8) Veröff: ZVR 1984/51 S 61

7 Ob 556/83OGH24.03.1983

Auch; nur T6

8 Ob 26/83OGH19.05.1983

Auch; Beis wie T8; Veröff: ZVR 1984/140 S 147

1 Ob 5/91OGH24.04.1991

Auch; nur T2; Beisatz: Bereits mit der Aufnahme (privaten) rechtsgeschäftlichen Kontaktes entstehen umfassende Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten. (T9) Veröff: JBl 1991,586

1 Ob 112/05kOGH24.06.2005

nur T1

1 Ob 152/05tOGH02.08.2005

nur T1; Beisatz: Diesen gesteigerten Schutzbereich können auch Passanten für sich in Anspruch nehmen, die sich in der Absicht nähern, die beleuchtete Auslage des Geschäftslokals zu betrachten. (T10)

2 Ob 158/06hOGH26.04.2007

Auch; nur T1; Beis wie T10

2 Ob 139/08tOGH04.09.2008

nur T1; Beis wie T9; Beisatz: Dies gilt auch im Anwendungsbereich des BBG. (T11)

7 Ob 20/11hOGH09.03.2011

Auch

7 Ob 250/10fOGH16.06.2011

Auch

7 Ob 95/11pOGH06.07.2011

Auch; nur ähnlich T6

7 Ob 151/12zOGH26.09.2012

nur T6; Beisatz: Hier: Stehtisch in Bäckerei. (T12)

3 Ob 160/14xOGH19.11.2014

Auch

6 Ob 180/14kOGH27.05.2015

Auch

2 Ob 113/16fOGH05.08.2016

Auch; nur T1; Veröff: SZ 2016/73

1 Ob 143/16kOGH30.08.2016

nur T6; Beisatz: Hier: Sturz auf vereister Stelle vor einer Autowaschbox. (T13)

6 Ob 94/16sOGH27.02.2017

Auch

6 Ob 215/18pOGH23.05.2019

Auch

Dokumentnummer

JJR_19751007_OGH0002_0050OB00184_7500000_001

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