OGH 4Ob303/75 (RS0078400)

OGH4Ob303/7518.2.1975

Rechtssatz

Auch der Versuch, einen fremden Dienstnehmer oder sonstigen Beschäftigten durch bewußt unrichtige oder sonst irreführende Tatsachenbehauptungen zu einem Wechsel seines Arbeitgebers zu veranlassen, kann eine - ansonsten vielleicht rechtlich nicht zu beanstandende - Abwerbungshandlung zu einem sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß machen.

Arbeitnehmer

 

Normen

UWG §1 D3e

4 Ob 303/75OGH18.02.1975

Beisatz: Kleinrechenanlagen (T1) Veröff: ÖBl 1975,113

4 Ob 121/94OGH31.01.1995
4 Ob 90/95OGH21.11.1995

Auch; Beisatz: Hier: Sittenwidriges Abwerben, weil Mitarbeiter der Beklagten Mitarbeiter der Klägerin durch tatsachenwidrige Behauptungen, die geeignet waren, Zweifel am Fortbestand des Unternehmens der Klägerin zu erwecken, abgeworben und abzuwerben versucht haben. (T2)

4 Ob 2345/96yOGH26.11.1996

Auch

4 Ob 118/16fOGH22.11.2016

Dokumentnummer

JJR_19750218_OGH0002_0040OB00303_7500000_001

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