Rechtssatz
Die Frage, wann durch "Gestaltung der Anordnung" einer Anzeige Zweifel über die Entgeltlichkeit ausgeschlossen werden, kann nur nach den Umständen des Einzelfalles beantwortet werden. Maßgebend ist dabei, ob das angesprochene Publikum, an dessen Aufmerksamkeit, Erfahrung und Sachkunde ein Durchschnittsmaßstab anzulegen ist, den entgeltlichen Charakter einer Veröffentlichung zweifelsfrei erkennen kann.
4 Ob 172/90 | OGH | 29.01.1991 |
Veröff: WBl 1991,73 = MR 1991,75 |
4 Ob 124/91 | OGH | 19.11.1991 |
Veröff: WBl 1992,135 = MR 1992,75 |
4 Ob 93/93 | OGH | 28.09.1993 |
Beisatz: Angesichts der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten kann daher eine bestimmte Kennzeichnung nicht vorgeschrieben werden. (T1) |
4 Ob 95/06h | OGH | 12.07.2006 |
Beisatz: So müssen entgeltliche Einschaltungen schon dann als solche gekennzeichnet werden, wenn sie sich nicht deutlich von (tatsächlich) redaktionellen Beiträgen unterscheiden. (T2) |
4 Ob 113/08h | OGH | 08.07.2008 |
nur: Maßgebend ist, ob das angesprochene Publikum, an dessen Aufmerksamkeit, Erfahrung und Sachkunde ein Durchschnittsmaßstab anzulegen ist, den entgeltlichen Charakter einer Veröffentlichung zweifelsfrei erkennen kann. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19910129_OGH0002_0040OB00172_9000000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)