4 Ob 139/01x | OGH | 12.06.2001 |
4 Ob 246/01g | OGH | 29.01.2002 |
nur: Ein Verstoß gegen § 1 UWG unter dem Aspekt des Domain-Grabbing setzt voraus, dass der Verletzer bei Reservierung und Nutzung der Domain in Behinderungsabsicht gehandelt hat. (T1) |
4 Ob 56/02t | OGH | 13.03.2002 |
Beisatz: Weil das Vorliegen des subjektiven Tatbestandselements beim Domain-Grabbing für den Kläger im Einzelfall oft nur schwer nachweisbar ist und der Vorsatz oft nur aus Indizien erschlossen werden kann, genügt es, dass der Kläger einen Sachverhalt beweist (bescheinigt), aus dem kein nachvollziehbares Eigeninteresse des Beklagten am Rechtserwerb an einer Domain erkennbar ist. Dies wird etwa dann der Fall sein, wenn die gewählte Domain gleich lautend mit dem Kennzeichen eines Dritten ist, hingegen mit dem eigenen Namen oder der eigenen Tätigkeit des Beklagten in keinerlei Zusammenhang steht. (T2) |
4 Ob 257/02a | OGH | 21.01.2003 |
Auch; nur T1 |
4 Ob 103/03f | OGH | 20.05.2003 |
Vgl auch |
4 Ob 229/03k | OGH | 10.02.2004 |
Auch; nur: Das subjektive Tatbestandselement der Vermarktungsabsicht oder Behinderungsabsicht muss bereits im Zeitpunkt der Registrierung (oder des Rechtsübergangs im Fall einer Übertragung der Domain) vorliegen. (T3); Veröff: SZ 2004/22 |
4 Ob 141/05x | OGH | 08.11.2005 |
Auch; Beis wie T2 nur: Weil das Vorliegen des subjektiven Tatbestandselements beim Domain-Grabbing für den Kläger im Einzelfall oft nur schwer nachweisbar ist und der Vorsatz oft nur aus Indizien erschlossen werden kann, genügt es, dass der Kläger einen Sachverhalt beweist (bescheinigt), aus dem kein nachvollziehbares Eigeninteresse des Beklagten am Rechtserwerb an einer Domain erkennbar ist. (T4) |
17 Ob 13/07x | OGH | 02.10.2007 |
Auch; Veröff: SZ 2007/152 |
17 Ob 9/08k | OGH | 20.05.2008 |
nur T3; Beisatz: Ein Verstoß gegen UWG durch Benützung einer Domain setzt nach der Rechtsprechung zu § 1 UWG idF vor der Novelle 2007 die unlautere Absicht im Zeitpunkt der Registrierung voraus, den Inhaber eines älteren Kennzeichens durch die Wahl eines ähnlichen Zeichens für eigene Zwecke des Störers zu behindern. (T5) |
17 Ob 29/09b | OGH | 19.11.2009 |
Vgl auch |
4 Ob 91/12d | OGH | 02.08.2012 |
Vgl auch; Veröff: SZ 2012/79 |
Dokumentnummer
JJR_20010612_OGH0002_0040OB00139_01X0000_003
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