Rechtssatz
Ob nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen der Wechselbeziehung zwischen Markenähnlichkeit und Branchennähe Verwechslungsgefahr besteht, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO.
4 Ob 87/15w | OGH | 22.09.2015 |
Beisatz: Dies vom Fall grober Fehlbeurteilung abgesehen. (T1) |
4 Ob 116/16m | OGH | 24.05.2016 |
Auch; Beisatz: Den Gerichten steht hier ein Ermessensspielraum zu. (T2)<br/>Veröff: SZ 2016/54 |
Dokumentnummer
JJR_19990427_OGH0002_0040OB00116_99H0000_001
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