Rechtssatz
Werterhöhungen des Gebrauchsvermögens durch Leistungen von Verwandten eines Teiles sind, sofern nicht eine Widmung zugunsten beider Ehegatten erfolgte, bei der Aufteilung als Beitrag des Ehegatten, mit dem der Leistende verwandt ist, anzusehen.
1 Ob 2245/96w | OGH | 28.01.1997 |
Auch; Beisatz: Leistungen Dritter sind nur dann einem Ehegatten zuzurechnen, wenn eine Widmung zugunsten beider Ehegatten unterblieben ist. (T1) |
9 Ob 163/02i | OGH | 18.09.2002 |
Beis wie T1; Beisatz: Bei der (unentgeltlichen) Eigentumsübertragung von Liegenschaften beziehungsweise Liegenschaftsanteilen durch Verwandte eines Ehegatten kommt der von der Rechtsprechung entwickelten Zweifelsregel, nach der mangels abweichender Widmung im Allgemeinen davon auszugehen sei, dass mit solchen Zuwendungen nur der mit dem Schenker verwandte Ehegatte begünstigt werden soll, keine Bedeutung zu. Anders als bei Geldgeschenken oder Arbeitsleistungen liegt regelmäßig eine eindeutige Widmung (hier: Hälfteeigentum für jeden Ehegatten) vor. (T2) |
6 Ob 164/06w | OGH | 14.09.2006 |
Beis wie T2; Beisatz: Dies gilt insbesondere auch für Geldgeschenke. (T3) |
2 Ob 25/10f | OGH | 22.12.2010 |
Auch; Beis wie T3; Auch Beis wie T2; Beisatz: Stammt eine Zuwendung von Angehörigen des beschenkten Ehegatten, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Zuwendung jenem Ehegatten zugute kommen soll, zu dem der Leistende in verwandtschaftlicher Beziehung steht. (T4); Veröff: SZ 2010/164 |
1 Ob 244/14k | OGH | 22.01.2015 |
Auch; Beis insb T1; Beis insb T3; Beis insb T4 |
1 Ob 49/17p | OGH | 16.03.2017 |
Auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Kreditrückzahlungen aus dem Vermögen der Mutter des Mannes, welche er als Vorschuss auf sein Erbe erhalten hat. (T5) |
1 Ob 43/19h | OGH | 30.04.2019 |
Beisatz: Hier: Arbeitsleistungen von Verwandten bzw Leistungen von Freunden eines Ehegatten. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19880928_OGH0002_0010OB00631_8800000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)