1 Ob 573/94 | OGH | 22.06.1994 |
Veröff: SZ 67/112 |
5 Ob 286/01x | OGH | 11.12.2001 |
Vgl auch; nur: Ein nur teilweises Erlöschen des Bestandvertrages ist möglich, wenn ein räumlich selbständiges Objekt (zum Beispiel Aufzug) vorliegt und die Voraussetzungen des § 1112 ABGB nur für dieses zutreffen. (T1) |
1 Ob 69/02g | OGH | 30.04.2002 |
nur: Grundsätzlich bewirkt nur die vollständige Zerstörung eines Bestandgegenstands die Auflösung des Bestandvertrages. (T2); Beisatz: §1112 ABGB ist dahin einschränkend auszulegen, dass das Bestandverhältnis nicht erlischt, soweit den Bestandgeber dem Bestandnehmer gegenüber eine Wiederherstellungspflicht trifft und die Wiederherstellung auch möglich ist. (T3) |
5 Ob 275/03g | OGH | 09.12.2003 |
Vgl auch; nur: Solange die Wiederherstellung des Mietgegenstandes rechtlich und wirtschaftlich möglich ist, kann der Mieter die Zuhaltung des Mietvertrages verlangen. (T4); Beis ähnlich wie T3 |
4 Ob 196/08i | OGH | 18.11.2008 |
Auch; nur: Die Beweislast für die Unwirtschaftlichkeit der Erhaltungsarbeiten trifft den Vermieter. (T5) |
6 Ob 181/10a | OGH | 17.12.2010 |
Vgl; nur: Ein bloß vorübergehender Entzug der baurechtlichen Benützungsbewilligung bewirkt nicht den rechtlichen Untergang der Sache. (T6); nur T5 |
5 Ob 31/11m | OGH | 25.08.2011 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19940622_OGH0002_0010OB00573_9400000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)