Rechtssatz
Kreditrückzahlungen, zu denen sich der Unterhaltspflichtige anlässlich der nachehelichen Vermögensaufteilung verpflichtete, bleiben ohne Einfluss auf die Höhe einer ihn treffenden Unterhaltsverpflichtung, auch wenn die Rückzahlungen - naturgemäß - dem ehemaligen Ehegatten zugutekommen.
8 Ob 50/04t | OGH | 24.06.2004 |
nur: Kreditrückzahlungen, zu denen sich der Unterhaltspflichtige anlässlich der nachehelichen Vermögensaufteilung verpflichtete, bleiben ohne Einfluss auf die Höhe einer ihn treffenden Unterhaltsverpflichtung. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19930622_OGH0002_0010OB00568_9300000_001
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