Rechtssatz
Ein Verschulden des „Kindes" am Verlust des Arbeitsplatzes allein hindert grundsätzlich nicht das Wiederaufleben der Unterhaltspflicht der Eltern. Nachhaltiges Unterlassen von zumutbaren Bemühungen in Richtung einer Berufsausübung beziehungsweise Zukunftsvorsorge löst aber die Rechtsfolge einer bleibenden hypothetischen Selbsterhaltungsfähigkeit aus und führt zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern. Wann von einer derartigen Nachhaltigkeit auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht generell beantwortet werden.
2 Ob 141/11s | OGH | 15.05.2012 |
Vgl; Beisatz: Anwendung des Anspannungsgrundsatzes bei der Frage der hypothetischen Selbsterhaltungsfähigkeit. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20081021_OGH0002_0010OB00159_08A0000_001
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