Rechtssatz
Mangels planwidriger Unvollständigkeit kommt eine analoge Ausdehnung des § 3a Abs 2 Z 4 BPGG auf Personen, die lediglich über einen Aufenthaltstitel nach § 47 Abs 3 NAG verfügen, nicht in Betracht.
10 ObS 116/20m | OGH | 13.10.2020 |
Beisatz: Hier: Auch keine Ausdehnung auf Personen, die lediglich über einen Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ nach § 54 Abs 1 Z 2 AsylG verfügen. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20180523_OGH0002_010OBS00051_18Z0000_001
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