OGH 1Ob822/82; 1Ob112/97w; 9Ob244/97s; 5Ob58/09d; 1Ob130/25m (RS0034959)

OGH1Ob822/82; 1Ob112/97w; 9Ob244/97s; 5Ob58/09d; 1Ob130/25m11.11.2025

Rechtssatz

Das Vertrauen auf die öffentlichen Bücher besteht in der unverschuldeten Unkenntnis des Bestandes des ersessenen Rechtes. Dieses Vertrauen ist unabhängig davon zu schützen, ob das ersessene Recht den Grundbuchskörper, einzelne Grundstücke oder nur einen Teil eines Grundstückes erfaßt.

Normen

ABGB §1500

1 Ob 822/82OGH15.12.1982

Veröff: JBl 1984,42 = SZ 55/191

1 Ob 112/97wOGH24.06.1997

Auch

9 Ob 244/97sOGH28.01.1998

Auch; Beisatz: Hier: Verneint, daß die eingezäunte und somit in der Natur der Nachbarliegenschaft zugehörige, überdies zum Teil mit einem sich am Nachbargrund fortsetzenden Bauwerk verbaute Grundfläche dem Gutsbestand des Veräußerers zugehöre. (T1)

5 Ob 58/09dOGH09.06.2009

Vgl; Beisatz: Bei der Anwendung des § 1500 ABGB stellt sich die Frage nach der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Vollständigkeit des Grundbuchs. (T2)

1 Ob 130/25mOGH11.11.2025

Dokumentnummer

JJR_19821215_OGH0002_0010OB00822_8200000_003

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