Normen
1 Ob 296/03s | OGH | 12.10.2004 |
Veröff: SZ 2004/145 |
1 Ob 75/15h | OGH | 18.06.2015 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: In der Durchführung der individuellen Berufs(bildungs)orientierung nach § 13b SchUG durch eine juristische Person als Unternehmensträger liegt eine Mitwirkung an der hoheitlich zu verrichtenden Aufgabe Erteilung des Unterrichts. (T1); <br/>Veröff: SZ 2015/58 |
1 Ob 203/15g | OGH | 24.11.2015 |
Vgl; Beisatz: Die entgeltliche Beförderung von Schülern zieht nicht eine Organstellung der Mitarbeiter des jeweiligen Transportunternehmens nach sich, weil der Transport keinen ausreichend engen inneren oder äußeren Zusammenhang zu einer etwa nach dem Transport anschließenden (sportlichen) Ausbildung, dem Unterricht, hat (hier: Liftwart). (T2) |
1 Ob 87/19d | OGH | 27.05.2019 |
Vgl auch; Beisatz: Der Betreiber eines Hochseilparks ist bei der Einweisung und Einschulung sowie nachfolgender Beaufsichtigung der Schüler im Rahmen einer Schulsportwoche als Organ des Bundes tätig. (T3) |
1 Ob 54/24h | OGH | 27.05.2024 |
Beisatz wie T2: Hier: Schulschiwoche. Betreiber einer Jugendherberge. Organstellung verneint. (T4)<br/>Beisatz: Die aus dem Beherbergungsvertrag geschuldeten Leistungen (Unterbringung, Verpflegung, Reinigung uÄ) stehen in keinem ausreichend engen inneren oder äußeren Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben der Schule, nämlich dem Unterricht und der Aufsicht über die Schüler. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20041012_OGH0002_0010OB00296_03S0000_001
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