Rechtssatz
Kurzfristiges Ferialeinkommen eines Unterhaltsberechtigten ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.
1 Ob 88/08k | OGH | 21.10.2008 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Geringes Einkommen der Unterhaltsberechtigten aus ihrer Tätigkeit in der Behindertenwerkstätte. (T1) |
7 Ob 139/12k | OGH | 26.09.2012 |
Beisatz: Solche Beträge werden in einer intakten Familie regelmäßig dem Kind überlassen. (T2); Beisatz: Hier: Während der Dauer zweier Monate während des Studiums. (T3) |
9 Ob 31/14w | OGH | 27.05.2014 |
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Stellt man auf eine intakte Familie ab, ist davon auszugehen, dass dem Unterhaltsberechtigten ein geringes Einkommen aus der Tätigkeit in der Behindertenwerkstätte als Taschengeld belassen bliebe, ohne dass deshalb der Unterhalt gekürzt würde. (T4) |
10 Ob 3/24z | OGH | 14.05.2024 |
Beisatz: Die Frage, ob ein kurzfristiges Ferialeinkommen noch als geringfügig – im Sinn eines üblicherweise dem Kind überlassenen Taschengeldes – zu qualifizieren ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20021126_OGH0002_0010OB00177_02I0000_001
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