Normen
12 Os 53/01 | OGH | 08.11.2001 |
13 Os 19/04 | OGH | 07.04.2004 |
Vgl auch; Beisatz: Die bloße Bestimmung des vom Angeklagten alleine geschmuggelten Suchtgifts für ein weiteres Mitglied der kriminellen Vereinigung begründet noch keinen Mitgewahrsam. (T1) |
13 Os 67/04 | OGH | 14.07.2004 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Suchtgiftschmuggelfahrten müssen auch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nicht zwangsläufig mit einem Inverkehrsetzen des aus- und eingeführten Suchtgifts oder - im Fall einer unmittelbaren Dealertätigkeit des Schmugglers - auch nicht mit der Weitergabe des Suchtmittels an ein anderes Mitglied der kriminellen Vereinigung einhergehen. Das nach § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG qualifizierte Inverkehrsetzen von Suchtgift ist weder in allen Tatbestandsvarianten des § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG enthalten, noch decken sich die kriminalpolitischen Ziele, die ausschlaggebend für die Strafbarkeit dieser beiden Deliktsformen sind. (T2) |
12 Os 48/04 | OGH | 23.09.2004 |
Auch; nur: Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist nur dann kein "Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn diese Personen zuvor schon zumindest (Mit-)Gewahrsam an Suchtgift erlangt und diesen Gewahrsam in weiterer Folge auch nicht aufgegeben haben. (T3) |
15 Os 54/05p | OGH | 28.07.2005 |
Vgl auch; Beisatz: Zwischen „Überlassen" im Sinn des § 27 Abs 1 sechster Fall SMG und „Inverkehrsetzen" im Sinn des § 28 Abs 2 vierter Fall besteht kein Bedeutungsunterschied. (T4) |
14 Os 123/07f | OGH | 13.11.2007 |
nur: Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist - bei Weitergabe einer großen Suchtgiftmenge - nur dann kein "Inverkehrsetzen" nach § 28 Abs 2 SMG und auch kein (inhaltsgleiches) "Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn diese Personen zuvor schon zumindest (Mit-)Gewahrsam an Suchtgift erlangt und diesen Gewahrsam in weiterer Folge auch nicht aufgegeben haben. (T5)<br/>Beisatz: Der Gewahrsamsbegriff im Zusammenhang mit einem Inverkehrsetzen im Sinn des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG ist in gleicher Weise auszulegen wie jener bei den Vermögensdelikten; ein deliktsbezogen unterschiedlicher Bedeutungsinhalt im Hinblick auf das (zumeist ungeschriebene) Tatbildmerkmal „Gewahrsam" ist der Judikatur nicht zu entnehmen. (T6)<br/>Beisatz: Soweit der Angeklagte Suchtgift in der Wohnung von seinem Mitbewohner übernahm und dort an diesen wieder ausfolgte, lag in Bezug auf die zur Verpackung übernommenen Suchtgifte nur Mitgewahrsam des Angeklagten bei gleichzeitig weiterbestehendem übergeordneten Mitgewahrsam des Überbringers der Suchtgifte vor. Die Aufgabe des Mitgewahrsams durch die Rückübergabe an den Auftraggeber ist somit nicht als Inverkehrsetzen zu beurteilen. (T7) |
13 Os 106/07y | OGH | 05.12.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Keine Aufrechterhaltung von Mitgewahrsam, wenn gemeinsam mit einer anderen Person erzeugtes Suchtgift in einem (zufolge exklusiver Kenntnis des Codes) nur dem Angeklagten zugänglichen Tresor verwahrt wird. (T8) |
13 Os 1/09k | OGH | 19.02.2009 |
Auch; Beisatz: § 28a Abs 1 SMG. (T9) |
12 Os 73/08i | OGH | 19.06.2009 |
Vgl; Beisatz: Besteht bei gemeinsam durchgeführten Schmuggelfahrten Mitgewahrsam des den Täter begleitenden Komplizen am Suchtgift, ist die Übernahme des transportierten Suchtgifts in Österreich mangels Begründung eines eigenständigen Gewahrsams durch den am Schmuggel Beteiligten nicht zusätzlich noch als Überlassen im Sinn des § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG zu qualifizieren. (T10) |
12 Os 19/11b | OGH | 08.03.2011 |
Vgl; Beis wie T10 |
15 Os 126/14i | OGH | 14.01.2015 |
Auch; Beis wie T1 |
15 Os 100/15t | OGH | 14.03.2016 |
Auch |
14 Os 11/17z | OGH | 23.05.2017 |
Auch |
12 Os 78/18i | OGH | 23.08.2018 |
Auch |
14 Os 84/18m | OGH | 11.09.2018 |
Auch |
12 Os 148/17g | OGH | 21.06.2018 |
Vgl; Beis wie T9 |
14 Os 46/22d | OGH | 28.06.2022 |
Vgl; nur T3; nur T5 |
13 Os 55/24y | OGH | 11.09.2024 |
vgl; Beisatz wie T9 |
13 Os 24/24i | OGH | 11.09.2024 |
vgl; Beisatz wie T9 |
Dokumentnummer
JJR_20011108_OGH0002_0120OS00053_0100000_001
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