OGH 5Ob530/94; 7Ob147/97m; 2Ob168/24f (RS0016304)

OGH5Ob530/94; 7Ob147/97m; 2Ob168/24f19.11.2024

Rechtssatz

Die Veräußerung durch den Sachwalter löst die Widerrufsvermutung des § 724 ABGB nicht aus. Diese Vermutung gilt nur bei willentlichen, aktiven Verhaltensweisen des Erblassers. Greift die gesetzliche Vermutung, so ist ein fehlender Widerrufswille vom Legatar zu beweisen, andernfalls ist es Sache des Erben, den Widerrufswillen des Erblassers zu beweisen.

Normen

ABGB §724
ABGB §725

5 Ob 530/94OGH31.05.1994
7 Ob 147/97mOGH14.05.1997
2 Ob 168/24fOGH19.11.2024

nur: Wenn die gesetzliche Vermutung greift, ist ein fehlender Widerrufswille vom Legatar zu beweisen, andernfalls ist es Sache des Erben, den Widerrufswillen des Erblassers zu beweisen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19940531_OGH0002_0050OB00530_9400000_001

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