OGH 6Ob638/86 (RS0012945)

OGH6Ob638/8625.7.2024

Rechtssatz

Keine Aufwertung der vom Geschenknehmer bei einer gemischten Schenkung tatsächlich auf Grund des Übergabsvertrages erbrachten Leistungen; es kommt nicht auf die tatsächliche Erfüllung der Übernehmerpflichten, sondern ausschließlich auf das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu kalkulierende Ausmaß der vom Übernehmer vertraglich geschuldeten Gegenleistungen an.

Normen

ABGB §785
ABGB §794

6 Ob 638/86OGH18.12.1987
6 Ob 577/92OGH25.11.1992

Veröff: NZ 1993,82

2 Ob 96/16fOGH23.02.2017

Auch; nur: Keine Aufwertung der vom Geschenknehmer bei einer gemischten Schenkung tatsächlich auf Grund des Übergabsvertrages erbrachten Leistungen. (T1)<br/>Beisatz: Vielmehr ist der Anteil, den der Wert der übernommenen Verpflichtungen am Wert des Geschenks ‑ jeweils im Zeitpunkt der Übergabe ‑ hatte, zu ermitteln. Aus dem so bestimmten geschenkten Anteil und dem Wert der zugewendeten Sache im Zeitpunkt des Erbanfalls ergibt sich der für die Berechnung des Schenkungspflichtteils heranzuziehende Betrag. (T2)

2 Ob 8/17sOGH30.01.2018

Auch; nur T1

2 Ob 110/24aOGH25.07.2024

Beisatz: Hier: Berücksichtigung zugesagter Ausgedingeleistungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19871218_OGH0002_0060OB00638_8600000_001

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