Rechtssatz
Die Gestattung der Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf ist das entscheidende Kriterium für die Annahme eine Prekariums im Sinne des § 974 ABGB.
5 Ob 120/10y | OGH | 15.07.2010 |
Vgl; Beisatz: Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd § 974 ABGB besteht darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt. (T1) |
5 Ob 252/12p | OGH | 16.07.2013 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Verneinung eines Prekariums, wenn das Vereinbarungsgefüge als entgeltlich zu qualifizieren ist. (T2) |
4 Ob 49/16h | OGH | 30.08.2016 |
Auch; Beisatz: Keine nur prekaristische Gestattung bei bloßem Hinweis auf Privatbesitz, weil die Eigentumsverhältnisse der gutgläubigen Annahme eines Wegerechts nicht entgegen stehen. (T3)<br/> |
Dokumentnummer
JJR_19790509_OGH0002_0060OB00560_7900000_001
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