Rechtssatz
Beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit ist nicht nur der letzte, unmittelbar zur Entlassung führende Vorfall, sondern das Gesamtverhalten des Dienstnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes zu berücksichtigen.
Sw: Arbeitnehmer
9 ObA 18/14h | OGH | 26.02.2014 |
Beisatz: Auch der eigentliche Anlass muss aber eine gewisse Mindestintensität haben. (T1) |
9 ObA 52/24y | OGH | 23.07.2024 |
Beisatz: Auch wenn das Gesamtverhalten des Arbeitnehmers innerhalb eines längeren Zeitraums zu berücksichtigen ist, bedeutet das nicht, dass das Vertrauen nicht auch bereits durch eine einzelne Handlung verloren gehen kann. (T2)<br/>Beisatz: Hier: nachhaltiger Vertrauensverwirkung durch Bestätigung einer gefälschten Unterschrift als vom Vertragspartner stammend. (T3)<br/>Anm: So bereits 9 ObA 118/17v |
Dokumentnummer
JJR_19770201_OGH0002_0040OB00117_7600000_001
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