OGH 16Ok1/07; 16Ok7/07; 16Ok9/16h; 16Ok4/23h (RS0121884)

OGH16Ok1/07; 16Ok7/07; 16Ok9/16h; 16Ok4/23h30.11.2023

Rechtssatz

Gegenstand der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist das externe Unternehmenswachstum. Erfasst werden sollen Vorgänge mit (potentiell) konzentrativem Effekt, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Zielrichtung der Fusionskontrolle ist es, wettbewerblich strukturierte Märkte möglichst zu erhalten und zu fördern und zu verhindern, dass eine marktbeherrschende Stellung entstehen oder verstärkt werden kann. Ob dies im Einzelfall zutrifft, ist anhand objektiver Kriterien zu beurteilen.

Der dem § 7 KartG 2005 zugrunde liegende Zusammenschlussbegriff ist ein objektiver. Ein Zusammenschluss liegt immer schon dann vor, wenn einer der dort näher umschriebenen Tatbestände seinem äußeren Erscheinungsbild nach erfüllt ist; auf die Willensrichtung der Beteiligten kommt es in diesem Zusammenhang regelmäßig nicht an.

Normen

KartG 2005 §7
KartG 2005 §12 Abs1 Z2

16 Ok 1/07OGH21.03.2007

Veröff: SZ 2007/46

16 Ok 7/07OGH21.01.2008

nur: Gegenstand der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist das externe Unternehmenswachstum. Erfasst werden sollen Vorgänge mit (potentiell) konzentrativem Effekt, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Zielrichtung der Fusionskontrolle ist es, wettbewerblich strukturierte Märkte möglichst zu erhalten und zu fördern und zu verhindern, dass eine marktbeherrschende Stellung entstehen oder verstärkt werden kann. Ob dies im Einzelfall zutrifft, ist anhand objektiver Kriterien zu beurteilen. (T1)

16 Ok 9/16hOGH12.10.2016

Auch; Beisatz: Es geht um strukturpolitische Ziele und nicht um den Schutz einzelner Mitbewerber vor missbräuchlichem Verhalten. Die Fusionskontrolle hat damit den Charakter einer ordnungspolitischen Maßnahme, für die ausschließlich gesamtwirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sind. (T2)<br/>Beisatz: Siehe bereits 16 Ok 6/97. (T3)

16 Ok 4/23hOGH30.11.2023

Beisatz wie T1 nur: Gegenstand der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist das externe Unternehmenswachstum. (T4)

Dokumentnummer

JJR_20070321_OGH0002_0160OK00001_0700000_002

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