Rechtssatz
Der Standard von Wissenschaft und Technik konkretisiert die berechtigten Sicherheitserwartungen des durchschnittlichen Produktbenützers.
6 Ob 157/98a | OGH | 16.07.1998 |
Auch; Beisatz: Waren schon andere Produkte mit (den vermissten) Warneinrichtungen am Markt, ist für die Sicherheitserwartung auch die Preisgestaltung neben den in § 5 Abs 1 PHG angeführten Kriterien ein bestimmender Faktor. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19950628_OGH0002_0030OB00547_9500000_001
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