5 Ob 561/93 | OGH | 09.11.1993 |
8 Ob 2027/96p | OGH | 18.04.1996 |
Vgl aber; nur: Der Miteigentümer ( hier: Minderheitseigentümer ) ist zwar berechtigt, ungerechtfertigte Eingriffe in das ( gemeinsame ) Eigentum gegen jeden - daher auch gegen einen anderen Miteigentümer - geltend zu machen. Also auch gegen einen titellosen Benützer mit Räumungsklage vorzugehen. Daraus folgt aber nicht, dass in allen Fällen auch die Übergabe des geräumten Objektes an ihn zu erfolgen hat. Dazu bedürfte es eines Rechtstitels seinerseits. Anderenfalls kann er nur die Räumung schlechthin begehren. (T1)<br/>Beisatz: Der Ansicht, bei Fehlen eines Rechtstitels auf ausschließliche Benutzung der zu räumenden Wohnung könne der klagende Minderheitseigentümer nur die Räumung schlechthin begehren, vermag der erkennende Senat nicht zu folgen, da die Räumung im Sinne des § 349 EO von der Übergabe der geräumten Liegenschaft an den betreibenden Gläubiger nicht getrennt werden kann. Zur Übernahme der geräumten Wohnung sind die Miteigentümer insgesamt berechtigt, weshalb im Übergabebegehren sämtliche Miteigentümer als daraus Berechtigte zu nennen sind. (T2) |
1 Ob 242/98i | OGH | 23.02.1999 |
Vgl; nur T1 |
10 Ob 53/08d | OGH | 10.06.2008 |
Auch |
2 Ob 123/11v | OGH | 28.03.2012 |
Auch; nur: Der Miteigentümer (hier: Minderheitseigentümer) ist zwar berechtigt, ungerechtfertigte Eingriffe in das (gemeinsame) Eigentum gegen jeden - daher auch gegen einen anderen Miteigentümer - geltend zu machen. Also auch gegen einen titellosen Benützer mit Räumungsklage vorzugehen. Daraus folgt aber nicht, dass in allen Fällen auch die Übergabe des geräumten Objektes an ihn zu erfolgen hat. Dazu bedürfte es eines Rechtstitels seinerseits. (T3)<br/>Beis wie T2 nur: Die Räumung im Sinne des § 349 EO kann von der Übergabe der geräumten Liegenschaft an den betreibenden Gläubiger nicht getrennt werden. Zur Übernahme der geräumten Wohnung sind die Miteigentümer insgesamt berechtigt, weshalb im Übergabebegehren sämtliche Miteigentümer als daraus Berechtigte zu nennen sind. (T4) |
4 Ob 108/12d | OGH | 02.08.2012 |
Vgl; nur ähnlich T1; Beis ähnlich wie T2 |
3 Ob 21/13d | OGH | 15.05.2013 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T4 |
7 Ob 30/15k | OGH | 09.04.2015 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T4 |
5 Ob 127/15k | OGH | 25.08.2015 |
Vgl auch; Beisatz: Die Rechtsprechung, wonach zur Erhebung einer Räumungsklage gegen einen titellosen Benützer auch ein Minderheitseigentümer legitimiert ist, lässt sich nicht auf die Erhebung einer Räumungsklage nach § 1118 ABGB übertragen. (T5)<br/> |
6 Ob 127/15t | OGH | 31.08.2015 |
Vgl auch; Beis wie T5 |
2 Ob 81/18b | OGH | 29.11.2018 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Herausgabeanspruch des Miteigentümers: Zwar kann jeder Miteigentümer die Herausgabe der Sache (§ 366 ABGB) begehren, jedoch nur an alle Miteigentümer gemeinsam. (T6) |
10 Ob 19/18v | OGH | 22.01.2019 |
10 Ob 9/23f | OGH | 16.05.2023 |
vgl; Beisatz wie T4; Beisatz wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19931109_OGH0002_0050OB00561_9300000_001
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