OGH 10ObS129/92; 10ObS137/93; 10ObS265/97m; 10ObS53/01v; 10ObS34/02a; 10ObS196/03a; 10ObS160/03g; 10ObS271/03f; 10ObS170/09m; 10ObS8/14w; 10ObS68/15w; 10ObS9/16w; 10ObS28/16i; 10ObS46/16m; 10ObS136/16x; 10ObS156/16p; 10ObS23/17f; 10ObS80/17p; 10ObS37/18s; 10ObS4/22v; 10ObS148/22w; 10ObS41/23m (RS0085296)

OGH10ObS129/92; 10ObS137/93; 10ObS265/97m; 10ObS53/01v; 10ObS34/02a; 10ObS196/03a; 10ObS160/03g; 10ObS271/03f; 10ObS170/09m; 10ObS8/14w; 10ObS68/15w; 10ObS9/16w; 10ObS28/16i; 10ObS46/16m; 10ObS136/16x; 10ObS156/16p; 10ObS23/17f; 10ObS80/17p; 10ObS37/18s; 10ObS4/22v; 10ObS148/22w; 10ObS41/23m25.4.2023

Rechtssatz

Sämtliche Einkünfte des Pensionsberechtigten und seines im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehepartners in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 149 Abs 1 bis 3, die nicht im Abs 4 aufgezählt sind, sind bei Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage zu berücksichtigen. Es kommt daher - abgesehen von den im letztgenannten Absatz abschließend genannten Ausnahmen - wie im Sozialhilferecht nicht darauf an, aus welchem Titel und von wem die Einkünfte dem Pensionsbezieher zufließen, ob sie dem Empfänger für oder ohne eine Gegenleistung zukommen und ob sie allenfalls der Steuerpflicht unterliegen.

Normen

ASVG §292 Abs3
ASVG §292 Abs4
GSVG §149 Abs1
GSVG §149 Abs2
GSVG §149 Abs3
GSVG §149 Abs4

10 ObS 129/92OGH15.12.1992

Veröff: SSV-NF 6/141

10 ObS 137/93OGH07.09.1993

Veröff: SZ 66/105

10 ObS 265/97mOGH15.10.1997

Auch

10 ObS 53/01vOGH12.06.2001

Vgl auch; Beisatz: Jeder Anspruch mit Einkommenscharakter, der einem Pensionsberechtigten auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis zusteht, ist bei der Prüfung des Anspruches auf Ausgleichszulage grundsätzlich wie ein tatsächliches Einkommen zu berücksichtigen. (T1)

10 ObS 34/02aOGH19.03.2002

nur: Sämtliche Einkünfte des Pensionsberechtigten und seines im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehepartners in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 149 Abs 1 bis 3, die nicht im Abs 4 aufgezählt sind, sind bei Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage zu berücksichtigen. Es kommt daher - abgesehen von den im letztgenannten Absatz genannten Ausnahmen - nicht darauf an, aus welchem Titel und von wem die Einkünfte dem Pensionsbezieher zufließen, ob sie dem Empfänger für oder ohne eine Gegenleistung zukommen. (T2)

10 ObS 196/03aOGH16.09.2003

nur T1; Beisatz: Hier: Freies Quartier und Verpflegung (wiederkehrende Sachbezüge). (T3)

10 ObS 160/03gOGH16.03.2004

nur T2; Beisatz: Hier: Zinserträge aus veranlagtem Kapital (Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung. (T4)

10 ObS 271/03fOGH06.09.2005

nur T2; Beisatz: Im Ausgleichszulagenrecht fehlt es nach Auffassung des erkennenden Senates an einer gesetzlichen Grundlage dafür, dem Ausgleichszulagenwerber das Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten nach der Art einer zwischen Ehegatten, die im gemeinsamen Haushalt leben, bestehenden engen Wirtschaftsgemeinschaft zuzurechnen. (T5)<br/>Beisatz: Hier Sachbezug des freien Wohnrechts durch den Lebensgefährten. (T6)<br/>Veröff: SZ 2005/125

10 ObS 170/09mOGH02.03.2010

Vgl auch; Beisatz: Hier: Eine Unterhaltsrente gemäß § 11 Abs 5 OFG ist keine „Grundrente“ iSd § 149 Abs 4 lit i GSVG. (T7)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T6) auf (T7) - April 2014 (T7a)

10 ObS 8/14wOGH25.02.2014

Vgl auch; Beis wie T4 nur: Zinserträge aus veranlagtem Kapital. (T8)<br/>Veröff: SZ 2014/16

10 ObS 68/15wOGH01.10.2015

Auch; Beis wie T1; Beis ähnlich wie T3

10 ObS 9/16wOGH22.02.2016

Auch; Beis wie T3

10 ObS 28/16iOGH10.05.2016

Auch; Beis ähnlich wie T3

10 ObS 46/16mOGH10.05.2016

Auch; Beis ähnlich wie T3

10 ObS 136/16xOGH11.11.2016

Auch

10 ObS 156/16pOGH21.02.2017

Auch

10 ObS 23/17fOGH25.04.2017

Auch; Beisatz: Einkünfte aus von einem Geschäftsunfähigen ohne Kenntnis seines Sachwalters abgeschlossenen Dienstverhältnissen. (T9)

10 ObS 80/17pOGH18.07.2017
10 ObS 37/18sOGH26.06.2018

Auch; Beisatz: Hier: „Employment and Support Allowance“ (ESA) aus dem Vereinigten Königreich. (T10)

10 ObS 4/22vOGH28.07.2022

Vgl; Beis wie T10

10 ObS 148/22wOGH17.01.2023

Vgl; Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Investition in eine Pensionsversicherung gegen monatliche Rente. (T11)

10 ObS 41/23mOGH25.04.2023

vgl

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_010OBS00129_9200000_001

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