Normen
ABGB §1497 III
ZPO §84 I
ZPO §84 III
ZPO §85 Abs2
2 Ob 533/90 | OGH | 11.07.1990 |
4 Ob 141/93 | OGH | 19.10.1993 |
Auch |
9 Ob 143/99s | OGH | 01.09.1999 |
Auch; nur: Wird aber ausdrücklich nur die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang (einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes) beantragt, dann ist einem derartigen Antrag keinesfalls eine auf Einleitung eines Zivilprozesses und Sachentscheidung über einen Urteilsantrag gerichtetes Rechtsschutzziel zu entnehmen. (T1)<br/>Beisatz: Nur soweit ein Antrag auf Verfahrenshilfe Sachverhalt und Begehren individualisiert und deutlich erkennen lässt, ist er bereits als Klage zu beurteilen. (T2) |
7 Ob 325/01x | OGH | 17.04.2002 |
Auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: Verfahrenseinleitender Schriftsatz (Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse). (T3) |
1 Ob 239/07i | OGH | 26.02.2008 |
6 Ob 279/08k | OGH | 15.01.2009 |
Vgl; Beisatz: Hier: Ausdrücklich als „Klage und Antrag" bezeichneter als Telefax eingebrachter Schriftsatz. (T4)<br/>Beisatz: Der Kläger beantragte nicht nur die Verfahrenshilfe als solche, sondern er führte aus, er beantrage die Beigebung eines Verfahrenshelfers, um seine „Klage" (womit er sich offenbar auf die genannte Eingabe bezog) unterfertigen zu lassen. Aus dem Gesamtzusammenhang seines Vorbringens war zu erkennen, dass der Kläger damit nicht bloß einen die spätere Inanspruchnahme des Beklagten vorbereitenden Schritt setzen, sondern den Beklagten bereits unmittelbar in Anspruch nehmen wollte. (T5) |
1 Ob 65/14m | OGH | 24.04.2014 |
Auch |
6 Ob 185/17z | OGH | 25.10.2017 |
Vgl auch |
8 Ob 65/20x | OGH | 23.11.2020 |
Vgl; Beisatz: Für die Wertung eines Verfahrenshilfeantrags als Klagsschrift reicht es nicht, dass der Antrag den Klagssachverhalt und das Klagebegehren erkennen lässt. Um bereits als Klagsschrift zu gelten, muss dem Verfahrenshilfeantrag auch ein auf Einleitung eines Zivilprozesses und Sachentscheidung über einen Urteilsantrag gerichtetes Rechtsschutzziel zu entnehmen sein. (T6)<br/>Beisatz: Hier: Schreiben, mit dem die Gewährung von Verfahrenshilfe begehrt wurde, „um die Klage formgerecht einbringen zu können“ auch nach Ergänzung um den genauen anspruchsbegründenden Sachverhalt und die Höhe der Forderung nicht als Klage qualifiziert. (T7) |
5 Ob 204/23w | OGH | 14.12.2023 |
nur T1; Beisatz wie T6 |
Dokumentnummer
JJR_19900711_OGH0002_0020OB00533_9000000_001
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