Rechtssatz
Das Begehren auf "Übergabe sämtlicher Geschäftsunterlagen" ist hinreichend bestimmt.
9 ObA 93/15i | OGH | 24.09.2015 |
Vgl auch; Beisatz: Ebenso das durch eine übliche „Insbesondere-Formulierung“ konkretisierte Begehren, die Beklagte habe es zu unterlassen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Klägerin weiterzugeben. (T1) |
4 Ob 110/22p | OGH | 18.10.2022 |
Beisatz: Hier: Wettbewerbsrechtliches Unterlassungsbegehren im Sinne eines Verwendungsverbots hinreichend bestimmt. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19530108_OGH0002_0010OB01052_5200000_002
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